Machen Sie sich mit einem aktiven (kostenpflichtigen) Eintrag sichtbar, indem Sie sich,
Ihr Team und Ihr Unternehmen in unserem internationalem Portal vorstellen.
Ein aktiver Eintrag erhöht Ihren Bekanntheitsgrad und Ihren Wiederfindungswert erheblich.
Wir richten Ihnen gerne Ihren aktiven (kostenpflichtigen) Eintrag auf unserem internationalem Portal mit folgenden Vorteilen ein:
Sie können ihr Unternehmen mit einer von Ihnen verfassten Kurzbeschreibung (1000 Zeichen) vorstellen.
Bilder sagen mehr als tausend Worte, bitte senden Sie uns deshalb max. 10 repräsentative Bilder von Ihrem Unternehmen und Ihrem Team zu.
Diese veröffentlichen wir dann in unserem internationalem Portal.
Zusätzlich können wir auch Ihre Email-Adresse und Ihre Homepageadresse darstellen.
Desweiteren können Sie sich nicht nur in einer - wie beim passiven (kostenlosen) Eintrag - sondern in mehreren Kategorien sichtbar machen und eine höhere Effektivität Ihres Eintrages erzielen!
Sie können selber entscheiden, mit welchem Namenszusatz Ihr Unternehmen noch dargestellt werden soll.
Die jährlichen Kosten hierfür betragen 119,40 €.
Für jeden weiteren Standort/Filiale betragen die jährlichen Kosten 36,00 €.
Es fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von 29,90 € für das erste Unternehmen an,
jeder weitere Standort/Filiale kostet einmalig 9,95 €.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Bestimmung einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags (umgangssprachlich „Kleingedrucktes“ oder „das Kleingedruckte“ genannt) bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden. Ebenso ist für die Qualifizierung als Allgemeine Geschäftsbedingungen ohne Bedeutung, „in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat“ (§ 305 Abs. 1 BGB).
Allerdings gibt es Einschränkungen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss zum Beispiel nicht nur deutlich hingewiesen werden; in AGB dürfen auch grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen getroffenen werden. Geregelt ist die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im 2. Abschnitt des 2. Buchs des BGB; §§ 305–310. Die Einschränkungen finden sich insbesondere in § 305 c BGB; § 307; § 308 und § 309.